Liebe Patienten,
zu meiner Unterstützung habe ich mich entschlossen, ab dem
01. November 23 eine Kollegin mit in die Praxis zu nehmen.
Frau Kerstin Sobottka, FÄ für Allgemeinmedizin dürfte einigen Patienten noch bekannt sein. Sie war bereits 2014 als Weiterbildungsassistentin in meiner Praxis.
Nach der Facharztprüfung hat sie, bis jetzt, in einer großen allgemeinmedizinischen Praxis gearbeitet.
Wir freuen uns sehr sie in unserem Team begrüßen zu können.
Urlaub:
Die Praxis bleibt vom 01.01.24 bis einschließlich 12.01.24 geschlossen
Vertretung übernehmen:
Dr. Mielitz Bugginger Straße 87
Tel.: 41421
Dr. Steinbrenner Carl-Kistner-Straße 36
Tel.: 43610
Dres. Hüther/Helas/Bellert Staufenerstraße 31
Tel: 492900
Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eine rückwirkende Krankmeldung wird nur in Ausnahmefällen und nur nach gewissenhafter Prüfung ausgestellt.
Bei Erkankung sind Sie verpflichtet, sich direkt mit der Arztpraxis in Verbindung zu setzen.
Laut § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) ist eine rückwirkende Krankschreibung, nach Ermessen des Arztes, von bis zu drei Tagen zulässig.
Ausnahmen sind leider nicht möglich.
Bitte melden Sie sich daher umgehend in der Praxis um eine Krankmeldung zu erhalten.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116117 |