Urlaub:
Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Laut § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) ist eine rückwirkende Krankschreibung von bis zu drei Tagen zulässig.
Ausnahmen sind leider nicht möglich.
Bitte melden Sie sich daher umgehend in der Praxis um eine Krankmeldung zu erhalten.
Informationen zu Covid-Impfungen
Für Informationen wenden Sie sich direkt telefonisch an uns.
Bitte beachten Sie, dass die Anfragen per E-Mail nicht beantwortet werden können.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116117 |