Liebe Patienten,
nach vielen Jahren als Ihr Hausarzt möchte ich mich zum 31.12.25 in den Ruhestand verabschieden.
Ich danke Ihnen von Herzen für das Vertrauen und die vielen persönlichen Begegnungen, die meine Tätigkeit stets bereichert haben.
Damit Ihre medizinische Betreuung nahtlos fortgeführt wird, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Frau Kerstin Sobottka die Praxis ab dem 01.01.26 übernehmen wird. Frau Sobottka ist Ihnen bereits als meine Kollegin bekannt und wird die hausärztliche Vesorgung in bewährter Qualität fortführen.
Bitte schenken Sie auch meiner Nachfolgerin Ihr Vertrauen, so wie Sie es mir über all die Jahre entgegengebracht haben.
Mit den besten Wünschen verbleibe ich
Ihr
Peter Hess
Urlaub:
Die Praxis ist am Donnerstag, 02.10.25 nachmittags geschlossen.
Vertretung: Dr. Olbrich, Rieselfeldallee 16, Tel.: 4765306
Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Eine rückwirkende Krankmeldung wird nur in Ausnahmefällen und nur nach gewissenhafter Prüfung ausgestellt.
Bei Erkankung sind Sie verpflichtet, sich direkt mit der Arztpraxis in Verbindung zu setzen.
Laut § 5 Absatz 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) ist eine rückwirkende Krankschreibung, nach Ermessen des Arztes, von bis zu drei Tagen zulässig.
Ausnahmen sind leider nicht möglich.
Bitte melden Sie sich daher umgehend in der Praxis um eine Krankmeldung zu erhalten.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
Einrichtung | Telefonnummer |
Rettungsdienst und Feuerwehr | 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | 116117 |